UN-Behindertenrechtskonvention

Material zur UN-Behindertenrechtskonvention: Gesetztestexte und Erläuterungen, Umsetzung in Berlin, die UN-BRK in den Kommunen - viel davon in Leichter Sprache

 

  

 

 

  

Allgemeines 

UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)

Im Dezember 2006 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN) das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung (kurz: UN-Behindertenrechtskonvention UN-BRK) verabschiedet. Ziel der UN-BRK ist es, Menschen mit Behinderung die Teilhabe an allen gesellschaftlichen Prozessen zu garantieren.
https://www.rehadat.de/lexikon/Lex-UN-Behindertenrechtskonvention-UN-BRK

Text oder Link zu einer Fassung in Leichter SpracheIn Leichter Sprache: Die UN-Konvention in leichter Sprache finden Sie im Portal des Deutschen Instituts für Menschenrechte unter:
https://www.ich-kenne-meine-rechte.de

 

UN-Behindertenrechtskonvention in der Rechtspraxis

Projekte, Materialien, Veröffentlichungen und weitere Informationen der
Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention
https://www.institut-fuer-menschenrechte.de
 

Umsetzung der UN-BRK in Berlin 

Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention 

Berlin inklusiv - Berliner Maßnahmenplan 2020 bis 2025 zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
Text oder Link zu einer Fassung in Leichter Sprache

auch in Leichter Sprache

Der Berliner Maßnahmenplan 2020 bis 2025 entwickelt die behindertenpolitischen Leitlinien im Land Berlin auf Grundlage der UN-BRK weiter.
https://www.berlin.de/sen/soziales/besondere-lebenssituationen/menschen-mit-behinderung/behindertenpolitik/berliner-massnahmenplan

 

Die UN-BRK in den Kommunen 

UN-BRK kommunal

Zur Wirkung der UN-Behindertenrechtskonvention in den Kommunen

Zum Download der Broschüre "UN-BRK in den Kommunen"

"Ob und wie die Kommunen in Deutschland zu einer Umsetzung der UN-BRK rechtlich verpflichtet sind, untersucht das Rechtsgutachten der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention. Das Rechtsgutachten ist Teil des ersten Zwischenberichts des Projekts „UN-Behindertenrechtskonvention in den Kommunen“ in Kooperation zwischen dem Zentrum für Planung und Entwicklung Sozialer Dienste der Universität Siegen und der Monitoring-Stelle UN-BRK des Deutschen Instituts für Menschenrechte." Quelle

Themen: Rechte von Menschen mit Behinderungen
Herausgeber*in: Deutsches Institut für Menschenrechte

Größe: (PDF, 850 KB)
Seiten: 46
Erschienen: 04/2024

  

Die UN-Behinderten-Rechts-Konvention in Städten und Gemeinden
(Leichte Sprache)

Text oder Link zu einer Fassung in Leichter SpracheSo müssen Städte und Gemeinden und Land- Kreise die UN- Behinderten-Rechts- Konvention beachten

Zum Download der Broschüre "UN-BRK in den Kommunen" in Einfacher Sprache

In dem Papier geht es um die Frage: So genau müssen Städte und Gemeinden und Land-Kreise die Regeln aus der UN-Behindertenrechtskonvention beachten. Das Papier soll dabei helfen: Die Städte und Gemeinden und Land-Kreise sollen ihre Pflicht gegenüber Menschen mit Behinderungen sehen.
https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/detail/so-muessen-staedte-und-gemeinden-und-land-kreise-die-un-behinderten-rechts-konvention-beachten

Herausgeber*in: Deutsches Insitut für Menschenrechte

Größe: (PDF, 483 KB)
Seiten: 11
Erschienen: 04/2024