LADG Landesantidiskriminierungsgesetz für Berlin

Worum geht es beim Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) für Berlin?

Das Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) für Berlin

Seit vielen Jahren haben sich Verbände, Vereine und andere Nicht-Regierungsorganisationen in Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung der Aufgabe gewidmet, vorhandene Rechtsschutzlücken in den bisher bestehenden Antidiskriminierungsgesetzen zu schließen, um es mehr Menschen zu ermöglich, gegen Diskriminierung rechtlich vorzugehen. Das am 21.06.2020 in Kraft getretene Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) ist das Ergebnis dieses langjährigen Prozesses und bislang einmalig in der Bundesrepublik Deutschland. Bisher verfügt kein weiteres Bundesland über ein entsprechendes Gesetz.

Das LADG stellt in vielerlei Hinsicht eine Erweiterung der bisher gültigen Rechtsprechung im Antidiskriminierungsbereich dar. Es beinhaltet eine notwendige Ausweitung der Diskriminierungsmerkmale, wodurch sich der Personenkreis der Menschen, der gegen Diskriminierung rechtlich vorgehen können, vergrößert. Ein besonderes Augenmerk gilt hier dem Novum des sozialen Status, der Unterscheidung zwischen Diskriminierung aufgrund von rassistischer und antisemitischer Zuschreibung, sowie der Hinzuzählung der Betroffenen von chronischen Erkrankungen. Ebenfalls neu, wenn auch nicht auf den ersten Blick so zu erkennen, ist die Verwendung des Begriffs „Lebensalter“, der bislang in keinem anderen Gesetz zum Diskriminierungsschutz so verwendet wird. „Lebensalter“ verdeutlicht noch einmal mehr als der gängige Begriff „Alter“, dass Diskriminierung in jeder Lebensphase, egal, ob als junger oder alter Mensch, passieren kann. Die hinzugefügten Diskriminierungsmerkmale lassen weitere intersektionale Verschränkungen sichtbar werden. Der Blick wird geschärft für die Vielfalt von Identität und weggeleitet von einem Pyramidensystem, das bestimmte Merkmale höher wiegt als andere. Je umfassender jene Zuschreibungen gedacht werden, desto deutlicher wird, dass fast immer mehrere Merkmale in einer Person zusammentreffen.

Die rechtliche Handhabe gegen Diskriminierung wird ebenso durch die Ausweitung des Geltungsbereichs vergrößert. Neben die bisher durch das AGG geschützten Bereiche des Arbeits- und Zivilrechts treten nun zusätzlich alle Stellen der öffentlichen Verwaltung und aller öffentlichen Stellen des Landes Berlin.

Durch diese beiden im LADG vollzogenen Erweiterungen kann Diskriminierung noch flächendeckender beobachtet und erfasst, sowie gegen sie vorgegangen werden. In Folge kann eine bessere Perspektive für Betroffene von Diskriminierung erwartet werden.

Das im LADG verankerte Verbandsklagerecht hat insbesondere für Prozessvertreter:innen, die als Interessenvertretungen für von Diskriminierung betroffene Menschen agieren, eine große Bedeutung. Für Menschen, die aus Angst oder durch besondere Lebenslagen der Zugang zum Recht erschwert ist oder die dies nicht als einzelne Person tun wollen, können Antidiskriminierungsverbände stellvertretend klagen.

Dies soll dazu beitragen, dass nicht länger einzelfallbezogene Erfahrungen, sondern aber Kollektiverfahrungen nutzbar gemacht werden. So wird strukturell verankertes Diskriminierungserleben, das eine Vielzahl von Menschen betrifft, noch einmal mehr sichtbar und öffentlich diskutierbar. Derartige Diskurse schaffen neues Wissen und haben das Potential gesellschaftliche Realität zu verändern.

Es bleibt abzuwarten, ob das Gesetz sowohl bezogen auf die Merkmalsbestimmungen als auch auf den Anwendungsbereich ausreichend ist und ob es die Lücken zu AGG und Co. zu schließen vermag. Auch die Umsetzbarkeit der Verbandsklage und die damit einhergehenden Möglichkeiten aber auch eventuellen Hürden für Verbände gemeinsam gegen Diskriminierung vorzugehen, bedürfen einer aufmerksamen Beobachtung. Insbesondere wird es wichtig sein der Frage nachzugehen, wie die einzelnen an der Umsetzung des LADG beteiligten Akteur:innen zusammenarbeiten und gemeinsame Schnittstellen nutzen können. Hier ist zu hoffen, dass es möglich sein wird mehr Expertise bündeln zu können, um noch besser Bedarfen zu begegnen und mehr öffentliche Diskussionen und Diskurse anzustoßen. Mit der Zeit wird sich zeigen, an welchen Stellen es Erweiterungen und Verbesserungen bedarf.

Trotz all dieser Fragen und Unsicherheiten ist bereits die Verabschiedung und das Inkrafttreten des LADG als Erfolg zu werten.

Insbesondere in diesen brisanten politischen Zeiten, in denen Diskriminierung auch von höchsten politischen Ebenen ausgeht. ist es ein wichtiges Zeichen von und für die Berliner Landespolitik, dass ein weiteres Antidiskriminierungsgesetz verabschiedet wurde und die Möglichkeiten für diejenigen, die Diskriminierung und Ungleichbehandlung erfahren und diejenigen, die sich dagegen stark machen, erweitert werden.

Eine starke Stimme für die Bürger_Innen: Bei der jetzt folgenden Umsetzung des LADG in die Berliner Realität soll nun zeitnah die Perspektive derjenigen eingebracht werden, die Betroffene über ihre neuen Rechte aufklären und sie auf ihrem nun möglichen Beschwerdeweg unterstützen.
   

Broschüren zum Thema

Gemeinsam haben daher die Verbände VDK, SoVD und die Landesvereinigung Selbsthilfe Berlin e.V., die als Interessenvertretungen für nahezu alle Berliner_Innen agieren können, zwei Handreichungen erarbeitet.

Wir hoffen mit diesen Broschüren einen wirksamen Beitrag zur gemeinsamen Gestaltung einer neuen Rechtskultur der Antidiskriminierung und zur praktischen Umsetzung von Rechtsschutz für Betroffene von Diskriminierung im Land Berlin zu leisten.

Hier können Sie die Broschüren herunterladen

Mehr zum Thema 

Das Landesantidiskriminierungsgesetz
Der Gesetzestext als pdf-Datei auf der Seite von berlin.de