Leichte und Einfache Sprache in der Antidiskriminierungsarbeit

Zum Thema Leichte und Einfache Sprache in der Beratungsarbeit

Was ist Leichte Sprache – barrierefreie Sprache?

Leichte Sprache ist ein Hilfsmittel, um Texte leicht verständlich für alle Menschen zu machen. Die hauptsächliche Zielgruppe sind Menschen mit Lernschwierigkeiten, kognitiven Beeinträchtigungen, aber auch Menschen, die nicht so gut lesen oder Deutsch sprechen können. Leichte Sprache und einfache Sprache helfen dabei, dass alle an der Kommunikation teilhaben können.

Obwohl es in der Praxis oft anders aussieht und es gerade in der behördlichen Fachsprache lange, komplizierte Sätze mit vielen juristischen Begriffen gibt, haben Menschen mit Behinderungen ein Recht auf verständliche Informationen vor allem von Texten, die sie betreffen.

Damit ist die Leichte Sprache eine Grundlage für die Teilhabe in der Gesellschaft.

  

Erklärfilm der Antidiskriminierungsberatung in Leichter Sprache

Ende letzten Jahres haben wir einen Erklärfilm veröffentlicht, der unser Angebot in Leichter Sprache vorstellt.

 Ein Bild aus dem Erklärfilm in Leichter Sprache

Leichte Sprache und Einfache Sprache in der Antidiskriminierungsarbeit

Was uns bewegt und was wir bewegen möchten

Warum sind Leichte Sprache und Einfache Sprache wichtig?

Sprache ist fester Teil menschlicher Kommunikation und prägt und organisiert unseren Lebensalltag in jedem Beziehungszusammenhang.

Leichte Sprache und Einfache Sprache sind wesentliche Voraussetzungen dafür, dass alle Menschen an der Kommunikation teilhaben können.

Leichte Sprache und Einfache Sprache

  • helfen Zugang zu Informationen unterschiedlicher Art zu bekommen,
  • ermöglichen Teilhabe am sozialen, gesellschaftlichen und politischen Leben.

Leichte Sprache und Einfache Sprache sind also Hilfsmittel, um Texte und gesprochene Sprache leichter verständlich für alle Menschen zu machen

(vgl. dazu Lang, 2020, S. 67-70).

Was sind Leichte Sprache und Einfache Sprache?

Leichte Sprache unterschiedet sich von Einfacher Sprache.

Leichte Sprache folgt einem Regelwerk, das nach bestimmten Kriterien entwickelt wurde. Dies bedeutet Texte werden von qualifizierten Übersetzer:innen in Leichte Sprache übersetzt. Das können zum Beispiel Fachartikel, Flyer, Broschüren oder auch Informationen einer Webseite sein.

Zu den Regeln gehören:

  • die Nutzung einfacher Begriffe
  • kurze Sätze
  • keine Verwendung von Abkürzungen
  • ausreichend Abstände zwischen den Zeilen
  • Nutzen von Absätzen und klaren Überschriften
  • Einbinden von Bildern
  • Texte sollten abschließend durch ausgebildete Prüfer:innen (= Nutzer:innen von Leichter Sprache) auf ihre Verständlichkeit geprüft werden.

Mehr Informationen dazu finden Sie über die Webseite des Netzwerkes Leichte Sprache unter: https://www.leichte-sprache.org/leichte-sprache/die-regeln/

...und Einfache Sprache?

Einfache Sprache hat kein eigenes Regelwerk und ist durch einen komplexeren Sprachstil gekennzeichnet. Schwierigere Begriffe, wie längere Namenwörter, werden als bekannt vorausgesetzt. Fremdwörter sollten hingegen, wie in vielen anderen Textformen, erklärt werden.

Leichte Sprache und Einfache Sprache sind für die Antidiskriminierungsberatung von besonderer Bedeutung.

(vgl. dazu Netzwerk Leichte Sprache e.V., 2022 & Bredel, Maaß, 2020, S. 251-267).

 

Zielgruppen von Leichter Sprache oder Einfacher Sprache

Die Zielgruppen von Leichter Sprache und Einfacher zeigen eine hohe Diversität.

Leichte Sprache oder Einfache Sprache kann gut sein für:

  • Menschen mit Lernschwierigkeiten.
  • Menschen, die von Analphabetismus betroffen sind.
  • Menschen, für die Deutsch Fremdsprache ist.
  • Menschen mit unterschiedlichen kognitiven Beeinträchtigungen.
  • Neurodiverse Menschen (z.B. Autismus-Spektrum, FAS, AD(H)S, Legasthenie).
  • Menschen, die nicht sprechen können.
  • Menschen mit neurologisch-bedingten Erkrankungen (Aphasie – erworbene Sprachstörung aufgrund von Schädigungen des Gehirns, Dementielle Erkrankungen)
  • Menschen mit Sinnesbeeinträchtigungen: z. B. taube Menschen

Gerade bei der Anwendung von Leichter Sprache und Einfacher Sprache in Broschüren zu komplexen, hier insbesondere juristischen Themen (z.B. Antidiskriminierungsrecht) wird deutlich, dass auch Menschen außerhalb der eben genannten Zielgruppen von diesen Texten profitieren.

Texte in Leichter Sprache oder Einfacher Sprache können es Menschen ferner ermöglichen ihre Lesefähigkeit zu verbessern und nach einer Zeit auf schwierigere Texte umzusteigen.

Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf verständliche Vermittlung von Informationen. Ganz besonders bei Themen und Texten, die sie betreffen.

(vgl. dazu Netzwerk Leichte Sprache e.V., 2022 & Bredel, Maaß, 2020, S. 251-267).

Leichte Sprache und Einfache Sprache: Bedeutung in der Beratungsarbeit

Die Bedeutung für die Beratungsarbeit

... ergibt sich aus den genannten Zielgruppen selbst.

So berät die ADB Menschen, die schwerpunktmäßig und aufgrund von Lebensalter, Behinderung oder chronischer Erkrankung den Verdacht haben diskriminiert zu werden oder Diskriminierung erfahren zu haben. Ebenso nehmen Menschen die Beratung in Anspruch für die Deutsch eine Fremdsprache ist.

Die Auseinandersetzung mit den vielfältigen Bedarfen beim Zugang zu Kommunikation und Information in Leichter Sprache oder Einfacher Sprache ist in allen Bereichen der Antidiskriminierungsarbeit wichtig. Neben der Beratungsarbeit betrifft dies besonders auch den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.

In der Beratungspraxis lassen sich zwei Hauptfelder unterscheiden, wo Leichte Sprache und Einfache Sprache angewendet werden sollten:

  • alle Zugänge zum Beratungsangebot und
  • im Beratungsgespräch selbst.

Zugänge zur Beratung

Besonders deutlich wird die Notwendigkeit von Leichter Sprache oder Einfacher Sprache bereits bei der ersten Kontaktaufnahme – also den Zugängen zum Beratungsangebot.

Dafür braucht es:

  • Flyer in Leichter Sprache,
  • die Gestaltung einer möglichst barrierefreien Webseite,
  • das Bereitstellen wichtiger Informationen zu einschlägigen Themen: etwa zu den Rechten und Handlungsmöglichkeiten bei Diskriminierungserfahrungen sowie
  • eine gute Wegebeschreibung zum Büro.

Die ADB hat auf ihrem Weg zum Abbau von Barrieren ein Erklärvideo in Leichter Sprache angefertigt. Das Video mit dem Titel Was wir machen in Leichter Sprache finden Sie direkt auf der Startseite unserer Webseite: https://www.diskriminierung-berlin.de/

 

Im Beratungsgespräch

Auch in Beratungsgesprächen sind Leichte Sprache und Einfache Sprache anwendbar.

Für Menschen aus den Zielgruppen kann dadurch die aktive Partizipation am Gespräch oftmals erst ermöglicht werden. Daran anknüpfend können Menschen der Zielgruppen dann viel leichter selbstbestimmte Entscheidungen treffen.

Menschen erleben während einer Diskriminierung oftmals, dass ihre Grenzen stark überschritten wurden.

  • Sie können sich dann machtlos, hilflos, erschöpft, wütend oder ohnmächtig fühlen.
  • Sie können aber auch Kräfte entwickeln und dann aktiv gegen die Diskriminierung vorgehen wollen.

Gerade selbstbestimmt Entscheidungen zu treffen ist nach erlebter Diskriminierung für viele betroffene Menschen besonders bedeutsam, um Gefühlen wie Ohnmacht oder Macht- und Hilflosigkeit etwas entgegenzusetzen.

Antidiskriminierungsberatung soll ermöglichen sich gegen Diskriminierung zu wehren und eigene Lösungswege zu finden, um mit der erlebten Diskriminierung umzugehen.

Die Wege der Lösungen sind dabei so verschieden wie die Menschen, die sie gehen.

Dafür muss gewährleistet sein, dass alle Menschen gut verständlich kommunizieren können und beratungsrelevante Informationen so gut wie möglich verstehen können.

 

Wie kann das im Beratungsgespräch gelingen?

Berater:innen können bei Bedarf eine Einfache Sprache anbieten und anwenden.

Einige der Regeln der Leichten Sprache können außerdem auch in Beratungsgesprächen angewendet werden:

  • zum Beispiel in kurzen Sätzen sprechen,
  • keine Fremdwörter oder
  • sehr lange Wörter benutzen.

Zusätzlich sollte in der Beratung angeboten werden:

  • komplizierte rechtliche Schriftstücke vorzulesen und/oder zu erklären,
  • Für die Beratung relevante Formulare zu erklären und gemeinsam auszufüllen,B. eine Vollmacht.

Berater:innen sollten entsprechend umfassend sensibilisiert sein für die Kommunikationsbedürfnisse der ratsuchenden Menschen.

Referenzen

Bredel, Ursula, Maaß, Christiane (2020). Leichte Sprache [Fließtext: S. 251-267]. & Lang, Katrin (2020). Die rechtliche Lage zu Barrierefreier Kommunikation in Deutschland [Fließtext: S. 67-89]. In: Maaß, Christiane, Rink, Isabel (Hrsg.), (2020). Handbuch Barrierefreie Kommunikation. Frank & Timme GmbH Verlag für wissenschaftliche Literatur, Berlin

Netzwerk Leichte Sprache e.V., (Hrsg.), (2022), [Leuschnerdamm 19, 10999 Berlin]. Webseiten-Information: Leichte Sprache. Zuletzt abgerufen am 09.08.2022 von: https://www.leichte-sprache.org/leichte-sprache

 

Mehr Informationen und nützliche Links

Logos zur Darstellung von Texten in Leichter Sprache

Die Logos werden in den meisten Fällen von den Dienstleistern, die Texte in Leichte Sprache übertragen, bereitgestellt. Für Organisation und Personen, die über kein Logo verfügen, gibt es kostenfrei nutzbar das Logo der Organisation Inclusion Europe "Easy-to-Read".

Die Nutzungsbedingungen und die erforderlichen Copyright-Angaben finden Sie über die Internetseite von Inclusion Europe.

 

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