Fachveranstaltung "Diskriminierung aufgrund von Behinderung und chronischer Erkrankung" am 30. Oktober 2025
Diskriminierung aufgrund von Behinderung und chronischer Erkrankung – Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung und Schutzlücken
'Fachveranstaltung der Antidiskriminierungsberatung Alter, Behinderung, Chronische Erkrankung (ADB)
Online-Fachveranstaltung am 30. Oktober 2025 von 15.00 bis 18.00 Uhr
In unserer täglichen Antidiskriminierungsarbeit kommen Menschen mit Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen zu uns, die benachteiligt werden – sei es im Berufsleben, im Alltag oder beim Zugang von Teilhabeleistungen. Geht es dann darum, dagegen rechtlich vorzugehen, werden die Schutzlücken sichtbar. Welche Schutzlücken bestehen, was sind die eigentlichen Bedarfe und wie kann das Recht weiterentwickelt werden?
Diesen Fragen widmet sich unser diesjähriger Fachtag.
Im ersten Teil der Veranstaltung geht es um eine grundlegende Begriffsklärung:
- Was unterscheidet Behinderung von chronischen Erkrankungen und wo gibt es Überschneidungen?
- Für einen Input konnten wir Kerstin Mörsch von der Deutschen Aidshilfe gewinnen, die auf bestehende Rechtsschutzlücken in Bezug auf diese beiden Merkmale hinweist.
Im zweiten Teil widmen wir uns dem Begriff der „angemessenen Vorkehrungen“. Was ist darunter zu verstehen? Wo ist dieser Begriff verankert? Wie werden angemessene Vorkehrungen in der Praxis umgesetzt?
- Felix Tautz, Rechtsanwalt für Sozialrecht und Berater einer Ergänzenden Unabhängigen Teilhabe-Beratung (EUTB), beleuchtet diesen Begriff im Rahmen der UN-Behindertenrechtskonvention.
- Sophia von Verschuer, Fachanwältin für Arbeitsrecht, referiert zum Thema: Die Unterlassung "angemessener Vorkehrungen" als besondere Form der Diskriminierung nach dem AGG. Beispiele aus der anwaltlichen Praxis.
- Vortrag als pdf-Datei, nicht barrierefrei
- Vortrag als pdf-Datei, barrierefrei - nur Text-Version
- Weitere Informationen zum hier vorgestellten Urteil mit der wegweisenden Entscheidung des Berliner Arbeitsgerichts
- Schließlich stellt Uwe Orlowski, Jurist und Vertreter der Schlichtungsstelle nach § 33 Landesgleichberechtigungsgesetz (LGBG), diese neue Institution vor.
Im dritten Teil Im dritten Teil der Veranstaltung werden in drei parallelen Workshops Themen aufgegriffen und vertieft, die inhaltlich an die vorangegangenen Vorträge anknüpfen.
Die jeweiligen Ergebnisse werden abschließend präsentiert und wir laden zu einer gemeinsamen Reflexion ein.
Zur Veranstaltung
Fragen zur Veranstaltung
Die Fachveranstaltung richtet sich an: Organisationen und Aktive u.a. aus den Bereichen Antidiskriminierung, Selbsthilfe sowie Interessierte aus Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft.
