Diskriminierung aufgrund von Behinderung und chronischer Erkrankung – Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung und Schutzlücken

Fachveranstaltung der Antidiskriminierungsberatung Alter, Behinderung, Chronische Erkrankung (ADB). Online-Fachveranstaltung am 30. Oktober 2025 von 15.00 bis 18.00 Uhr

Diskriminierung aufgrund von Behinderung und chronischer Erkrankung – Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung und Schutzlücken

Fachveranstaltung der Antidiskriminierungsberatung Alter, Behinderung, Chronische Erkrankung (ADB)

Online-Fachveranstaltung am 30. Oktober 2025 von 15.00 bis 18.00 Uhr

In unserer täglichen Antidiskriminierungsarbeit kommen Menschen mit Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen zu uns, die benachteiligt werden – sei es im Berufsleben, im Alltag oder beim Zugang von Teilhabeleistungen. Geht es dann darum, dagegen rechtlich vorzugehen, werden die Schutzlücken sichtbar. Welche Schutzlücken bestehen, was sind die eigentlichen Bedarfe und wie kann das Recht weiterentwickelt werden?
Diesen Fragen widmet sich unser diesjähriger Fachtag.

Im ersten Teil der Veranstaltung geht es um eine grundlegende Begriffsklärung: Was unterscheidet Behinderung von chronischen Erkrankungen und wo gibt es Überschneidungen? Für einen Input konnten wir Kerstin Mörsch von der Deutschen Aidshilfe gewinnen, die auf bestehende Rechtsschutzlücken in Bezug auf diese beiden Merkmale hinweist.

Im zweiten Teil widmen wir uns dem Begriff der „angemessenen Vorkehrungen“. Was ist darunter zu verstehen? Wo ist dieser Begriff verankert? Wie werden angemessene Vorkehrungen in der Praxis umgesetzt? Felix Tautz, Rechtsanwalt für Sozialrecht und Berater einer Ergänzenden Unabhängigen Teilhabe-Beratung (EUTB)bei der EUTB, beleuchtet diesen Begriff im Rahmen der UN-Behindertenrechtskonvention. Sophia von Verschuer, Fachanwältin für Arbeitsrecht, zeigt anhand eines aktuellen Urteils, wie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) im Zusammenhang mit angemessenen Vorkehrungen angewendet werden kann.
Schließlich stellt Uwe Orlowski, Jurist und Vertreter der Schlichtungsstelle nach § 33 Landesgleichberechtigungsgesetz (LGBG), diese neue Institution vor.

Im dritten Teil der Veranstaltung sollen in drei verschiedenen Workshops die folgenden Themen diskutiert werden:

  • Was brauchen Menschen mit Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen im Arbeitsleben konkret? Wie sind diese Bedarfe umzusetzen?
  • Wie können Gesetzeslücken im Diskriminierungsschutz geschlossen und das Antidiskriminierungsrecht weiterentwickelt werden?
  • Wie kann eine neue Rechtsprechung zu angemessenen Vorkehrungen in die Beratungspraxis übersetzt werden?

Die jeweiligen Ergebnisse werden abschließend präsentiert und wir laden zu einer gemeinsamen Reflexion ein.

Wir freuen uns auf einen intensiven Austausch mit Ihnen!

Sie können sich ab dem 15. September 2025 online anmelden – wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Zur Veranstaltung

Fragen zur Veranstaltung
Wenn Sie Fragen zum Thema haben, können Sie sich gerne bei uns melden unter adb@lv-selbsthilfe-berlin.de.

Anmeldung
Ab dem 25. September 2025 können Sie sich über dieses Formular anmelden.

Die Zugangsdaten zur Online-Veranstaltung verschicken wir zeitnah vor dem Veranstaltungstag. 

Barrierefreiheit
Die Veranstaltung wird begleitet von Gebärdensprach-Dolmetscher:innen sowie Dolmetscher:innen für Leichte Sprache.

Es wird eine automatische Transkription/Untertitelung angeboten.  

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Mit der Anmeldung zu dieser Veranstaltung erklären Sie sich mit der Erhebung, Speicherung und Nutzung der übermittelten personenbezogenen Daten zum Zweck der Veranstaltungsorganisation einverstanden.

Die Online-Fortbildung findet mit dem Web-Konferenz-Tool EasyMeet/Zoom statt. Indem Sie daran teilnehmen, stimmen Sie der Verarbeitung der Daten durch die LV Selbsthilfe Berlin e.V. zu sowie der Verarbeitung der anfallenden Daten durch unseren Vertragspartner Connect4Video bzw. durch Zoom.

Die Anmeldung erfolgt über eveeno.com, die entsprechenden Datenschutz-Hinweise finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

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